BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 25.06.2020 – I ZR 96/19
I ZR 96/19 · 25.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
LTE-Geschwindigkeit Begehrt der Kläger das Verbot einer als konkrete Verletzungsform in Bezug genommenen Werbung für Telekommunikationsdienstleistungen und macht hierbei geltend, die Werbung sei entgegen § 5 Abs. 1 UWG irreführend, weil sie eine Fehlvorstellung der Verbraucher über die Datenübertragungsgeschwindigkeit verursache, und das werbende Unternehmen enthalte den Verbrauchern mit Blick auf die Datenübertragungsgeschwindigkeit entgegen § 5a Abs. 2 UWG wesentliche Informationen vor, handelt es sich um einen einheitlichen Streitgegenstand.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 5 Abs 1 S 1 UWG§ 5 Abs 1 S 2 Alt 2 Nr 1 UWG§ 5a Abs 2 UWG§ 5a Abs 3 UWG§ 8 Abs 3 Nr 3 UWG