BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 27.03.2025 – I ZR 64/24

I ZR 64/24 · 27.03.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Fluggastrechteportal Zwischen einer Fluggesellschaft, die eine internetgestützte Eingabemöglichkeit zur Geltendmachung von gegen sie gerichteten Entschädigungsansprüchen ihrer Kunden nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 anbietet, und dem Betreiber eines Internetportals, das ebenfalls der Geltendmachung solcher Entschädigungsansprüche dient, besteht wegen einer hinreichenden Gleichartigkeit des Leistungsangebots ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 2 Abs 1 Nr 4 UWG§ 8 Abs 3 Nr 1 UWGEGV 261/2004§ 543 ZPO
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