BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 15.10.2020 – I ZR 210/18

I ZR 210/18 · 15.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Vorwerk 1. Die Täuschung über die Identität eines Anbieters, die keine unzutreffende Vorstellung über die Herkunft eines mit der Marke beworbenen Produkts aus dem Betrieb des Markeninhabers verursacht, liegt außerhalb des Schutzbereichs der markenrechtlichen Herkunftshinweisfunktion. 2. Der Umstand, dass ein bestimmter Markenhersteller zum Kreis der auf einem Online-Marktplatz vertretenen Anbieter gehört, kann ein wesentliches Merkmal dieses Dienstleistungsangebots im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 Nr. 1 UWG darstellen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 14 Abs 2 S 1 Nr 1 MarkenG§ 14 Abs 2 S 1 Nr 2 MarkenG§ 14 Abs 2 S 1 Nr 3 MarkenG§ 5 Abs 1 S 1 UWG§ 5 Abs 1 S 2 Alt 2 Nr 1 UWG§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
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