BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 25.03.2021 – I ZR 203/19

I ZR 203/19 · 25.03.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Nutzungsentgelt für bargeldlose Zahlungen 1. Die Bestimmung des § 270a BGB stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG dar, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen von Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. 2. Eine Vereinbarung, die den Schuldner bei Wahl der Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" oder "PayPal" zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet, verstößt nicht gegen § 270a BGB, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von § 270a BGB vereinbart wird.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3 UWG§ 3a UWG§ 8 UWG§ 270a BGB
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