BGH · 1. Zivilsenat
BGH, EuGH-Vorlage v. 28.05.2020 – I ZR 186/17
I ZR 186/17 · 28.05.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
App-Zentrum Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Kapitel VIII, insbesondere von Art. 80 Abs. 1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, ABl. L 119/1 vom 4. Mai 2016, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen die Regelungen in Kapitel VIII, insbesondere in Art. 80 Abs. 1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 nationalen Regelungen entgegen, die - neben den Eingriffsbefugnissen der zur Überwachung und Durchsetzung der Verordnung zuständigen Aufsichtsbehörden und den Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Personen - einerseits Mitbewerbern und andererseits nach dem nationalen Recht berechtigten Verbänden, Einrichtungen und Kammern die Befugnis einräumen, wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person gegen den Verletzer im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten unter den Gesichtspunkten des Verbots der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken oder des Verstoßes gegen ein Verbraucherschutzgesetz oder des Verbots der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen vorzugehen?
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 12 Abs 1 S 1 EUV 2016/679Art 13 Abs 1 Buchst c EUV 2016/679Art 13 Abs 1 Buchst e EUV 2016/679Art 80 Abs 1 EUV 2016/679Art 80 Abs 2 EUV 2016/679Art 84 Abs 1 EUV 2016/679§ 3 Abs 1 UWG§ 8 Abs 1 UWG§ 8 Abs 3 Nr 3 UWG§ 1 UKlaG§ 2 Abs 2 S 1 Nr 11 UKlaG§ 3 Abs 1 S 1 Nr 1 UKlaG§ 4 UKlaG§ 4a Abs 1 S 1 BDSG§ 4a Abs 1 S 2 BDSG§ 28 Abs 3 S 1 BDSG§ 13 Abs 1 S 1 Halbs 1 TMG§ 13 Abs 1 S 1 TMG§ 13 Abs 1 S 2 TMG