BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 11.09.2024 – I ZR 168/23

I ZR 168/23 · 11.09.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Payout Fee 1. Wird mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch eine Zahlung verlangt, ist der darauf gerichtete Klageantrag im Regelfall zu unbestimmt, wenn darin der oder die Zahlungsempfänger und der (jeweils) zu zahlende Betrag nicht genannt werden. 2. Mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch kann nicht verlangt werden, dass ein Unternehmer die von ihm zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern einbehaltenen Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher zurückzahlt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3 Abs 1 UWG§ 3a UWG§ 5 Abs 2 Nr 2 UWG§ 8 Abs 1 S 1 UWG§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
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