BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 11.07.2024 – I ZR 164/23

I ZR 164/23 · 11.07.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

nikotinhaltige Liquids 1. Nach dem Gebot des Art. 32 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), die Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise auf dem Kennzeichnungsetikett zusammen anzuordnen, muss zwischen diesen einzelnen Kennzeichnungselementen ein Kennzeichnungszusammenhang dergestalt hergestellt werden, dass sie in einem unmittelbaren visuellen Zusammenhang stehen. 2. Der in der CLP-Verordnung verwendete Begriff der breiten Öffentlichkeit ist nicht im Sinn von "jedermann", sondern in Abgrenzung von den Fachkreisen zu verstehen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 32 Abs 1 EGV 1272/2008Art 35 Abs 2 UAbs 1 Halbs 1 EGV 1272/2008§ 3 UWG§ 5a Abs 2 S 1 UWG vom 02.12.2015§ 5a Abs 4 UWG vom 02.12.2015§ 5a Abs 1 UWG vom 10.08.2021§ 5b Abs 4 UWG vom 10.08.2021
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