BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 22.05.2025 – I ZR 161/24

I ZR 161/24 · 22.05.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Kündigungsschaltfläche Hat der Unternehmer dem Verbraucher ermöglicht, über eine Internetseite einen Vertrag über die wiederkehrende Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zu schließen, so muss er auf der Internetseite eine Kündigungsschaltfläche auch dann bereitstellen, wenn der Verbraucher für die vertraglichen Leistungen des Unternehmers ein einmaliges Entgelt zu entrichten hat und der Vertrag nach der vereinbarten Laufzeit automatisch endet.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 312i BGB§ 312k Abs 1 S 1 BGB§ 312k Abs 2 S 1 BGB§ 2 Abs 1 S 1 UKlaG§ 2 Abs 2 S 1 Nr 2 UKlaG vom 20.07.2022§ 2 Abs 2 Nr 1 Buchst c UKlaG§ 3 Abs 1 S 1 Nr 1 Alt 1 UKlaG§ 6 Abs 2 UKlaG
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