BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 23.02.2023 – I ZR 155/21

I ZR 155/21 · 23.02.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Rundfunkhaftung II Ein Rundfunkveranstalter, der seine wettbewerbsrechtliche Prüfungspflicht auf ein anderes konzernangehöriges Unternehmen überträgt, kann für eine unzureichende Prüfung durch dieses Unternehmen nach § 8 Abs. 2 UWG haften.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3a UWG§ 8 Abs 2 UWG§ 5 Abs 7 GlüStVtr BY 2021§ 5 Abs 5 GlüStVtr BY 2012
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