BGH · 1. Zivilsenat
BGH, EuGH-Vorlage v. 21.12.2023 – I ZR 14/23
I ZR 14/23 · 21.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bequemer Kauf auf Rechnung Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt ("Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr"; ABl. L 178 vom 17. Juni 2000, S. 1) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stellt die Werbung mit einer Zahlungsmodalität (hier: "bequemer Kauf auf Rechnung"), die zwar nur einen geringen Geldwert hat, jedoch dem Sicherheits- und Rechtsinteresse des Verbrauchers dient (hier: keine Preisgabe sensibler Zahlungsdaten; bei Rückabwicklung des Vertrags keine Rückforderung einer Vorleistung), ein Angebot zur Verkaufsförderung im Sinne des Art. 6 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr dar?
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 6 Buchst c EGRL 31/2000§ 6 Abs 1 Nr 3 TMGArt 7 Abs 5 EGRL 29/2005Anh 2 EGRL 29/2005§ 5a Abs 1 UWG§ 5b Abs 4 UWG