BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.09.2021 – I ZB 9/21
I ZB 9/21 · 23.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.