BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.09.2021 – I ZB 9/21

I ZB 9/21 · 23.09.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 91a Abs 1 S 1 ZPO§ 754a Abs 1 ZPO§ 802g Abs 1 ZPO
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →