BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 29.05.2024 – I ZB 84/23
I ZB 84/23 · 29.05.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Rechtsanwalt muss Vorkehrungen dafür treffen, dass ein Zustellungsdatum, das in einem von ihm abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnis eingetragen ist, auch in seiner - noch in Papierform geführten - Handakte dokumentiert wird. An die Zustellung anknüpfende Fristen müssen anhand der Angaben im elektronischen Empfangsbekenntnis berechnet werden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.