BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 07.10.2021 – I ZB 78/18
I ZB 78/18 · 07.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Spreewälder Gurken II Im Verfahren über Anträge auf nicht geringfügige Änderungen der Spezifikation für Erzeugnisse, die eine geschützte geografische Angabe tragen, kann jede aktuelle oder potenzielle, jedoch nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit liegende wirtschaftliche Betroffenheit einer natürlichen oder juristischen Person ein "berechtigtes Interesse" begründen, das erforderlich ist, um einen Einspruch gegen den Änderungsantrag oder ein Rechtsmittel gegen die positive Entscheidung über den gestellten Antrag einzulegen, sofern die Gefahr, dass die Interessen einer solchen Person beeinträchtigt werden, nicht äußerst unwahrscheinlich oder hypothetisch ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 15. April 2021 - C-53/20, GRUR 2021, 860 - Hengstenberg).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 49 Abs 3 UAbs 1 EUV 1151/2012Art 49 Abs 4 UAbs 2 EUV 1151/2012Art 53 Abs 2 UAbs 1 EUV 1151/2012§ 130 Abs 4 S 2 MarkenG§ 132 Abs 1 MarkenG§ 133 S 2 MarkenG