BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 27.07.2023 – I ZB 74/22
I ZB 74/22 · 27.07.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Als Mindestvoraussetzung für einen zulässigen Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO muss eine konkrete Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien mit einem potenziell daraus erwachsenden Schiedsverfahren vorgetragen werden. Eine nur potenzielle oder zukünftige Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien genügt nicht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.