BGH · 1. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 17.12.2020 – I ZB 38/20

I ZB 38/20 · 17.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein "Anlass zur Einreichung der Klage" im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO kann nur angenommen werden, wenn die Klage bei ihrer Einreichung zulässig und begründet war oder jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt vor ihrer Einreichung zulässig und begründet gewesen wäre. Auf den Fall einer aus objektiver Sicht zu keinem Zeitpunkt aussichtsreichen Klage ist die Vorschrift nicht anwendbar.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 269 Abs 3 S 3 Halbs 1 ZPO
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