BGH · 1. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.06.2021 – I ZB 30/21
I ZB 30/21 · 18.06.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Erzwingungshaft Bei einem Haftbefehl gemäß § 802g Abs. 1 ZPO handelt es sich um ein Zwangsmittel im Sinne von § 570 Abs. 1 ZPO. Der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbeschwerde (§ 575 Abs. 5 ZPO) gegen einen Haftbefehl kommt damit aufschiebende Wirkung zu.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.