BGH · Kartellsenat
BGH, Urteil v. 02.12.2025 – EnZR 95/23
EnZR 95/23 · 02.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Individuelles Netzentgelt VI Für die Beurteilung, ob eine unterspannungsseitig mit Transformatoren eines Umspannwerks verbundene Sammelschiene der Umspannebene oder der nachgelagerten Netzebene zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob der Betreiber des Umspannwerks oder der Betreiber des nachgelagerten Netzes die Betriebsverantwortung für die Sammelschiene trägt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 2 Nr 10 StromNEV§ 19 Abs 3 StromNEV