BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 17.12.2024 – EnVR 94/23

EnVR 94/23 · 17.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eigenkapitalzinssatz V 1. Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - EnVR 52/18, RdE 2019, 456 - Eigenkapitalzinssatz II; vom 3. März 2020 - EnVR 26/18, RdE 2020, 319 - Eigenkapitalzinssatz III). 2. Sie darf bei der Anwendung von ökonomischen Methoden und Modellen von Drittanbietern aggregierte, allgemein anerkannte und verwendete statistische Daten heranziehen, ohne sämtliche diesen Daten zugrundeliegenden unveröffentlichten Einzeldaten zu beschaffen und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 7 Abs 4 S 1 StromNEV§ 7 Abs 5 StromNEV§ 21 Abs 2 S 1 EnWG vom 16.07.2021§ 67 Abs 1 EnWG§ 73 Abs 1 S 1 EnWG
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