BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 05.12.2023 – EnVR 59/21

EnVR 59/21 · 05.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Preisnachlässe, die Versorgungsunternehmen Gemeinden auf Abgaben, Umlagen und Entgelte für Messungen bzw. den Messstellenbetrieb gewähren, sind nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KAV unzulässig und können die erzielbaren Erlöse nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ARegV nicht mindern. 2. Umsatzsteuernachzahlungen, die der Netzbetreiber für den Kommunalrabatt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KAV an das Finanzamt leisten musste, können nicht im Regulierungskonto erlösmindernd angesetzt werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 5 Abs 1 S 1 ARegV§ 3 Abs 1 S 1 Nr 1 KAV§ 17 StromNEV§ 20 StromNEV
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