BGH · Kartellsenat
BGH, Beschluss v. 13.12.2022 – EnVR 55/20
EnVR 55/20 · 13.12.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Regionetz GmbH Bei der Festlegung der Erlösobergrenzen ist nicht nur für die Kostenerhebung und Kostenprüfung, sondern auch für die Kostenzuordnung in die Kategorien des § 11 ARegV auf die Verhältnisse im Basisjahr abzustellen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 6 Abs 1 ARegV§ 6 Abs 2 ARegV§ 11 ARegV