BGH · Kartellsenat
BGH, Beschluss v. 06.07.2021 – EnVR 45/20
EnVR 45/20 · 06.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
EEG-Ausgleichsmechanismus Forderungen und Verbindlichkeiten des Übertragungsnetzbetreibers aus der Umsetzung des der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung dienenden Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz stellen kein für den Betrieb des Übertragungsnetzes notwendiges Umlaufvermögen dar, welches im Rahmen der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung bei der Festlegung der Erlösobergrenze nach § 7 StromNEV zu berücksichtigen ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 7 Abs 1 S 2 Nr 4 StromNEV§ 56 EEG 2017§§ 56ff EEG 2017§ 26 KWKG§§ 26ff KWKG