BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 30.01.2024 – EnVR 39/22

EnVR 39/22 · 30.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zusätzliche Urlaubstage Die Fortzahlung des regelmäßigen Entgelts an zusätzlichen arbeitsfreien Tagen aufgrund Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ist keine Lohnzusatzleistung im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 ARegV.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 11 Abs 2 S 1 Nr 9 ARegV
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