BGH · Kartellsenat
BGH, Beschluss v. 30.01.2024 – EnVR 39/22
EnVR 39/22 · 30.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zusätzliche Urlaubstage Die Fortzahlung des regelmäßigen Entgelts an zusätzlichen arbeitsfreien Tagen aufgrund Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ist keine Lohnzusatzleistung im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 ARegV.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 11 Abs 2 S 1 Nr 9 ARegV