BGH · Kartellsenat
BGH, Beschluss v. 09.11.2021 – EnVR 36/20
EnVR 36/20 · 09.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Genehmigung der Investitionsmaßnahme Die Übergangsregelung in § 34 Abs. 11 Satz 3 ARegV in der seit dem 22. März 2019 geltenden Fassung ist auch auf Investitionsmaßnahmen von Übertragungsnetzbetreibern anwendbar, die bis zum 21. März 2019 beantragt, aber noch nicht genehmigt worden sind.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 23 ARegV§ 34 Abs 11 S 3 ARegV vom 14.03.2019