BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 25.04.2023 – EnVR 35/21

EnVR 35/21 · 25.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Negativer Kapitalkostenabzug 1. Das negative Eigenkapital eines Netzbetreibers ist auch dann insgesamt mit dem Zinssatz für Neuanlagen zu verzinsen, wenn zu dessen betriebsnotwendigem Vermögen auch Altanlagen gehören. 2. Beim Kapitalkostenabzug nach § 6 Abs. 3 ARegV ist die Berücksichtigung rechnerisch negativer Abzugsbeträge ausgeschlossen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 Abs 1 StromNEV§ 4 Abs 5 StromNEV§ 7 StromNEV§ 6 Abs 3 ARegV§ 6 Anl 2a ARegV
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →