BGH · Kartellsenat
BGH, Beschluss v. 25.04.2023 – EnVR 32/21
EnVR 32/21 · 25.04.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Notwendiger Kassenbestand Ein Kassenbestand ist aufgrund der Mittelwertbildung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 4 GasNEV im Jahresanfangsbestand auch dann betriebsnotwendig, wenn er nur einige Wochen zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs benötigt wird. Auf die Kosten einer unterstellten Fremdkapitalaufnahme für den Zeitraum, in dem das Kapital tatsächlich benötigt wird, kommt es nicht an.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 4 Abs 1 GasNEV§ 4 Abs 5 GasNEV§ 7 Abs 1 S 4 GasNEV