BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 18.12.2024 – EnVR 23/24

EnVR 23/24 · 18.12.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Für den Erlass einer vorläufigen Anordnung ist das Beschwerdegericht auch dann zuständig, wenn die Hauptsache bereits in der Rechtsbeschwerdeinstanz anhängig ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 72 EnWG§ 76 Abs 3 S 1 EnWG§ 88 Abs 5 S 2 EnWG§ 5 Abs 2 EnSiG
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