BGH · Kartellsenat

BGH, Beschluss v. 15.12.2020 – EnVR 115/18

EnVR 115/18 · 15.12.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH In energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen können neue unstreitige Tatsachen in der Rechtsbeschwerdeinstanz berücksichtigt werden, wenn dies prozesswirtschaftlich ist und keine schutzwürdigen Belange der Parteien entgegenstehen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 74 S 2 EnWG§ 88 Abs 4 EnWG§ 31 Abs 1 ARegV
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