BGH · Senat für Landwirtschaftssachen

BGH, Beschluss v. 24.11.2023 – BLw 1/23

BLw 1/23 · 24.11.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Erwerbsinteressent, der ein an einen Nichtlandwirt veräußertes landwirtschaftliches Grundstück zum Zwecke der Verpachtung erwerben will, ist in dem Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz jedenfalls dann wie ein Landwirt zu behandeln, wenn er seinen landwirtschaftlichen Betrieb an eine Person, die mit ihm familiär verbunden ist, verpachtet hat und die Hof- bzw. Betriebsnachfolge durch den Pächter sowie die Zuordnung der Fläche zu dem verpachteten Betrieb ernsthaft beabsichtigt ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 125a Abs 1 S 1 GG§ 125a Abs 2 S 2 GG§ 1 Abs 1 GrdstVG§ 2 Abs 1 S 1 GrdstVG§ 2 Abs 3 Nr 2 GrdstVG§ 6 Abs 2 GrdstVG§ 8 Nr 7 Buchst c GrdstVG§ 9 Abs 1 Nr 1 GrdstVG§ 9 Abs 2 GrdstVG§ 9 Abs 5 GrdstVG
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