BGH · Senat für Landwirtschaftssachen

BGH, Beschluss v. 12.05.2023 – BLw 1/22

BLw 1/22 · 12.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Gegen den Beschluss des Landwirtschaftsgerichts, durch den die zur Erteilung eines Hoffolgezeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet werden, ist in Niedersachsen die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Sie wird nicht durch § 72 Abs. 1 NJG ausgeschlossen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 58 Abs 1 FamFG§ 352e Abs 1 FamFG§ 18 Abs 2 S 2 HöfeO§ 20 Abs 3 LwVfG§ 72 Abs 1 JustizG ND
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