BGH · Senat für Landwirtschaftssachen
BGH, Beschluss v. 12.05.2023 – BLw 1/22
BLw 1/22 · 12.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Gegen den Beschluss des Landwirtschaftsgerichts, durch den die zur Erteilung eines Hoffolgezeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet werden, ist in Niedersachsen die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Sie wird nicht durch § 72 Abs. 1 NJG ausgeschlossen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 58 Abs 1 FamFG§ 352e Abs 1 FamFG§ 18 Abs 2 S 2 HöfeO§ 20 Abs 3 LwVfG§ 72 Abs 1 JustizG ND