BGH · Senat für Anwaltssachen

BGH, Urteil v. 30.03.2020 – AnwZ (Brfg) 49/19

AnwZ (Brfg) 49/19 · 30.03.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Im Fall eines Arbeitgeberwechsels ist der Erlass eines Erstreckungsbescheids gemäß § 46b Abs. 3 BRAO auch bei durchgehender Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 46a, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO nicht zulässig. Vielmehr ist die bisherige Zulassung als Syndikusrechtsanwalt nach § 46b Abs. 2 BRAO zu widerrufen und - bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen - eine neue Zulassung für die anschließend aufgenommene Tätigkeit nach § 46a BRAO zu erteilen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 46 Abs 2 Nr 2 S 4 BRAO§ 46 Abs 3 BRAO§ 46 Abs 4 BRAO§ 46 Abs 5 BRAO§ 46a Abs 2 S 3 BRAO§ 46a Abs 2 S 4 BRAO§ 46b Abs 2 S 2 BRAO§ 46b Abs 3 BRAO
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