BGH · 6. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 07.04.2020 – 6 StR 52/20
6 StR 52/20 · 07.04.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Stellt ein Beamter, dem insoweit zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme zu Gebote steht, die Förderung der Karriere einer Bediensteten bei Stellenbesetzungen gegen sexuelle Gunstgewährung in Aussicht, so erfüllt dies den Tatbestand der Bestechlichkeit auch dann, wenn die konkrete Art der Förderung im Unbestimmten bleibt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.