BGH · 6. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 11.01.2022 – 6 StR 461/21

6 StR 461/21 · 11.01.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Trotz fehlender „Vertatbestandlichung“ der nicht geringen Menge in § 4 NpSG kommt dem Maß einer etwaigen Grenzwertüberschreitung des jeweiligen psychoaktiven Stoffs für die Strafzumessung - wie im Betäubungsmittelgesetz - auch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz überragende Bedeutung zu.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 Abs 3 Nr 1 Buchst a NpSG§ 29 BtMG§§ 29ff BtMG
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