BGH · 6. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 16.03.2026 – 6 StR 352/25

6 StR 352/25 · 16.03.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Von der Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO kann das Gericht auch dann absehen, wenn der symptomatische Zusammenhang im Sinne des § 64 StGB zweifelsfrei fehlt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 246a Abs 1 S 1 StPO§ 246a Abs 1 S 2 StPO§ 64 StGB
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