BGH · 6. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 04.05.2021 – 6 StR 137/21

6 StR 137/21 · 04.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur wirksamen Bezeichnung subventionserheblicher Tatsachen durch den Subventionsgeber in Anträgen für Corona-Soforthilfen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 264 Abs 9 Nr 1 Alt 2 StGB
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