BGH · 6. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 03.04.2024 – 6 StR 13/24
6 StR 13/24 · 03.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die er als Jugendlicher beging, kommt die Einbeziehung einer Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht wegen einer als Heranwachsender begangenen Tat in entsprechender Anwendung der §§ 32, 105 Abs. 2 JGG nicht in Betracht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 31 Abs 2 S 1 JGG§ 32 JGG§ 105 Abs 2 JGG