BGH · 5. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 17.06.2026 – 5 StR 538/25

5 StR 538/25 · 17.06.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Unverzichtbare Voraussetzung einer durch § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ermöglichten Strafrahmenverschiebung ist, dass der Aufklärungshelfer eine reale Verurteilungsmöglichkeit für Beteiligte der aufgedeckten Tat schafft oder zu einer solchen wesentlich beiträgt. 2. Wird die Tat eines bereits Verstorbenen offenbart, ist ein derartiger Aufklärungserfolg unmöglich, da ein Strafverfahren wegen eines nicht behebbaren Prozesshindernisses sicher und endgültig ausgeschlossen ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB
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