BGH · 5. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 12.05.2022 – 5 StR 398/21

5 StR 398/21 · 12.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Keine wirksame Anbringung eines Strafantrags mittels „einfacher“ E-Mail.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 32a Abs 3 StPO§ 32a Abs 4 StPO§ 158 Abs 2 StPO
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