BGH · 5. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 07.06.2022 – 5 StR 332/21
5 StR 332/21 · 07.06.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Verwertungsverbot des § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO gilt absolut und auch zugunsten von Mitbeschuldigten.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.