BGH · 5. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 08.12.2021 – 5 StR 312/21

5 StR 312/21 · 08.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Einziehung im Sicherungsverfahren ist seit dem Inkrafttreten der Neufassung von § 413 StPO zum 1. Juli 2021 im gleichen Umfang wie im Strafverfahren möglich; ein besonderer Antrag der Staatsanwaltschaft ist hierfür nicht erforderlich.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 413 StPO vom 25.06.2021§ 435 Abs 1 S 1 StPO§ 74 StGB
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