BGH · 5. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 08.12.2021 – 5 StR 312/21
5 StR 312/21 · 08.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Einziehung im Sicherungsverfahren ist seit dem Inkrafttreten der Neufassung von § 413 StPO zum 1. Juli 2021 im gleichen Umfang wie im Strafverfahren möglich; ein besonderer Antrag der Staatsanwaltschaft ist hierfür nicht erforderlich.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.