BGH · 5. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 24.09.2025 – 5 StR 250/25

5 StR 250/25 · 24.09.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Eine als elektronisches Dokument übermittelte Anklageschrift muss nicht nach § 32b Abs. 1 Satz 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 32b Abs 1 StPO
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