BGH · 5. Strafsenat

BGH, Urteil v. 04.06.2024 – 5 StR 205/23

5 StR 205/23 · 04.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ist wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich, ist eine Jugendstrafe zu verhängen, ohne dass es darauf ankommt, ob eine Erziehungsbedürftigkeit oder -fähigkeit festgestellt werden kann.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 17 Abs 2 Alt 2 JGG
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