BGH · 5. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 11.11.2020 – 5 StR 197/20

5 StR 197/20 · 11.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Auf dem Unterlassen der Bescheidung eines Widerspruchs gegen das Selbstleseverfahren kann ein Urteil regelmäßig nicht beruhen, weil dieses Verfahren eine gleichwertige Alternative zum Verlesen einer Urkunde ist (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 5 StR 251/12, BGHSt 57, 306).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 249 Abs 1 StPO§ 249 Abs 2 S 2 StPO§ 337 Abs 1 StPO
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