BGH · 5. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 04.07.2023 – 5 StR 145/23
5 StR 145/23 · 04.07.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei einer Dritteinziehung nach § 73b StGB ist dem Einziehungsbeteiligten im Rahmen einer Wiedereinsetzung entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines anwaltlichen Vertreters zuzurechnen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.