BGH · 5. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 18.03.2024 – 5 StR 12/23
5 StR 12/23 · 18.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Die Rechtskraft eines Strafurteils beendet den Lauf der Verfolgungsverjährung und es beginnt im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Verurteilten oder Freigesprochenen der Lauf der Verfolgungsverjährung von neuem.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.