BGH · 5. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 10.06.2020 – 5 ARs 17/19
5 ARs 17/19 · 10.06.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach § 111i Abs. 2 StPO einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet. 2. Der Überprüfung unterliegt dabei nur, ob die Voraussetzungen des § 111i Abs. 2 StPO vorliegen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.