BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 10.10.2023 – 4 StR 94/22

4 StR 94/22 · 10.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die antragsgemäß nicht auf einen konkreten Termin bezogene Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen gemäß § 73 Abs. 2 OWiG wirkt bei Verlegung des Hauptverhandlungstermins fort, so dass ein Entbindungsbeschluss des Gerichts für den neuen Termin nicht erneut beantragt und erlassen werden muss.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 46 OWiG§ 73 Abs 2 OWiG§ 79 Abs 3 S 1 OWiG§ 121 Abs 2 GVG
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