BGH · 4. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 29.01.2020 – 4 StR 605/19
4 StR 605/19 · 29.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Das Revisionsgericht hat auf eine unbeschränkt eingelegte und auch sonst zulässige Revision die vorinstanzlich angeordneten Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel ohne die Beschränkung in § 55 Abs. 1 Satz 1 JGG auch dann auf Rechtsfehler zu überprüfen, wenn es den Schuldspruch unangetastet lässt.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.