BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 29.01.2020 – 4 StR 605/19

4 StR 605/19 · 29.01.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Das Revisionsgericht hat auf eine unbeschränkt eingelegte und auch sonst zulässige Revision die vorinstanzlich angeordneten Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel ohne die Beschränkung in § 55 Abs. 1 Satz 1 JGG auch dann auf Rechtsfehler zu überprüfen, wenn es den Schuldspruch unangetastet lässt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 2 Abs 2 JGG§ 55 Abs 1 S 1 JGG§ 337 StPO
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