BGH · 4. Strafsenat
BGH, Beschluss v. 29.07.2020 – 4 StR 49/20
4 StR 49/20 · 29.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Selbstaufnahmen des Tatopfers können Gegenstand der unbefugten Weitergabe im Sinne des § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB sein.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.