BGH · 4. Strafsenat

BGH, Beschluss v. 02.02.2021 – 4 StR 364/19

4 StR 364/19 · 02.02.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Auch Patienten, die einen Arzt zu Vorsorgeuntersuchungen aufsuchen, können diesem im Sinne von § 174c Abs. 1 StGB anvertraut sein. 2. Zum Vorliegen einer sexuellen Handlung bei gynäkologischen Untersuchungen, die heimlich zu sexuellen Zwecken aufgezeichnet werden.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 174c Abs 1 StGB
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