BGH · 4. Strafsenat

BGH, Urteil v. 09.12.2021 – 4 StR 167/21

4 StR 167/21 · 09.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Um den vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB (Herbeiführen eines Unglücksfalls) zu qualifizieren, muss die Absicht des Täters darauf gerichtet sein, dass sich gerade eine von ihm herbeigeführte verkehrsspezifische Gefahr verwirklicht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 315 Abs 3 Nr 1 Buchst a StGB§ 315b Abs 1 StGB§ 315b Abs 3 StGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
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