BGH · 4. Strafsenat
BGH, Urteil v. 09.12.2021 – 4 StR 167/21
4 StR 167/21 · 09.12.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Um den vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB (Herbeiführen eines Unglücksfalls) zu qualifizieren, muss die Absicht des Täters darauf gerichtet sein, dass sich gerade eine von ihm herbeigeführte verkehrsspezifische Gefahr verwirklicht.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.